Unser Auftrag

Landesverfassung §9 (3):
„Die Förderung der Kultur einschließlich des Sports, der Erwachsenenbildung, des Büchereiwesens und der Volkshochschulen ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände“.

Satzung für die Volkshochschule der Stadt Norderstedt:
„Die Volkshochschule hat als kommunales Zentrum der Weiterbildung die Aufgabe, Erwachsenen und Heranwachsenden diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die erforderlich sind, um sich unter den gegenwärtigen und für die Zukunft zu erwartenden Lebensbedingungen in allen Bereichen einer freiheitlich-rechtsstaatlich geordneten Gesellschaft zurecht fi nden zu können. Dazu bietet
die Volkshochschule Hilfen für das Lernen, für die Orientierung und Urteilsbildung und für die Eigentätigkeit“.

Ziel der Volkshochschule als kommunales Weiterbildungszentrum ist es

  • mit einem umfassenden Bildungsansatz die gesellschaftliche Integrationskraft zu stärken und damit wesentlich zur Lebenskultur in unserer Stadt beizutragen,
  • Erwachsenen und Heranwachsenden diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die erforderlich sind um sich unter den gegenwärtigen und für die Zukunft zu erwartenden Lebensbedingungen in allen Bereichen einer freiheitlich-rechtsstaatlich geordneten Gesellschaft zurechtfinden zu können
  • durch Förderung der Bildungsmotivation und durch Lehrgangsangebote zur berufl ichen Qualifi zierung einen Beitrag zur Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Norderstedt zu leisten.

Entsprechend verfolgen die drei Produkte der Volkshochschule unterschiedliche Ziele.
Die Aktivitäten der Volkshochschule wenden sich vor allem an Menschen ab 16 Jahren, Unternehmen und Institutionen. Darüber hinaus bestehen spezielle Angebote für besondere Bildungsbedürfnisse einzelner Zielgruppen.